Laut ÖNORM L 1122 stellt die Sichtkontrolle eine sorgfältige, äußere, fachkundige Besichtigung dar, die vorwiegend der Gesundheits- und Verkehrssicherheits-überprüfung des Baumes dient.
Sie erfolgt grundsätzlich vom Boden aus, wird in regelmäßigen Abständen durchgeführt wobei deren Ergebnis zu protokollieren ist. Sie stellt die Mindestanforderung an die Erfüllung der Sorgfaltspflicht dar.