Ertragsziel der Baumpflege ist die Erwirtschaftung von Funktionen und Wohlfahrtswirkungen, die durch den Baum erfüllt werden, weder Holz- noch Obstproduktion spielen dabei eine Rolle.Die Klassifizierung von Schäden ist daher unter dem wirtschaftlichen Aspekt der Erzielung dieser Wohlfahrtswirkungen zu verstehen.
Erholt sich ein Baum nach einigen Jahren und übt er seine Funktionen dann wieder uneingeschränkt aus, wird von einem Teilschaden ohne bleibender Wertminderung gesprochen.
Kann sich ein Baum nach einer Beeinträchtigung nicht wieder zur Gänze erholen und übt er seine Funktionen während der verbleibenden Reststandzeit nur mehr vermindert aus, liegt ein Teilschaden mit bleibender Wertminderung
Ein solcher liegt vor, wenn ein Baum zur Gänze geschädigt ist und ausgetauscht werden muss. Dies kann ab dem Verlust von ca. 40 % des Wurzelwerkes oder ungefähr der Hälfte der Krone oder Wasserleitungsbahnen der Fall sein.
Auch wenn der Baum nicht sofort entfernt, sondern auf Abgang belassen wird, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Die Funktionen können durch einen neu gepflanzten Baum mit geringeren Kosten als durch den Erhalt des geschädigten Baumes erwirtschaftet werden.