In den langen Zeiträumen, die vergehen bis ein Baum ausgewachsen ist, fallen hohe Aufwuchs- und Zinskosten an. Bei der Wertermittlung eines Baumes werden die folgenden Größen berücksichtigt.
Die Kosten des Baumes und der Pflanzarbeit gehen als erste Investition in die Kostenrechnung ein.
Nach der Pflanzung ist eine kostenintensive Anwachspflege (Bewässerung, Erhalten und Jäten der Baumscheibe, Erziehungsschnitt, Ausfallsrisiko etc) notwendig.
Erst ab dem dritten oder vierten Jahr nach der Pflanzung ist ein Baum angewachsen und die Entwicklung zu einem Großbaum setzt ein.
Bis der Jungbaum ausgewachsen ist und seine Funktion erfüllt, vergehen zahlreiche Jahre und es fallen regelmäßig Kosten an.
Fehler und Schäden
Weist ein Baum Fehler oder Schäden auf, so sind von den errechneten Beträgen Wertminderungen abzuziehen. Diese werden je nach Ausmaß individuell nach bestimmten Richtlinien festgelegt.
Alterswertminderung
Ab dem Eintreten des Baumes in die Altersphase und abnehmender Funktionserfüllung ist ein Minderwert im Sinne einer Abschreibung für Abnützung (AfA) anzusetzen.
Die Wertminderungen für Fehler und Schäden und die Alterswertminderung können auch zusammengefasst in Abzug gebracht werden.