Die Sorgfaltspflicht

Diese verlangt, auf vorhersehbare Schadereignisse in zumutbarer Weise zu reagieren und Dritte vor vermeidbaren, nicht fern liegenden Gefahren zu schützen.

Fahrlässigkeit liegt dann etwa vor, wenn Anzeichen verkannt oder übersehen worden sind, die nach der Erfahrung auf eine weitere Gefahr durch den Baum hinweisen.

Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten und schützen Sie vor möglichen Gefahren und Risken.

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